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Institut für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht  Prof. Dr. Johannes Reich

Fallbearbeitungen

Frühlingssemester 2024

Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II

Der Fall kann nur von Studierenden, die das Wahlpflichtmodul «Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II» gebucht haben, schriftlich bearbeitet werden. Er ist für sämtliche Gruppen der Lehrveranstaltung «Übungen im Öffentlichen Recht II» (bzw. «Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II») identisch.

Schriftliche Fallbearbeitung Der Sachverhalt ist ab 3. Januar 2024 auf OLAT verfügbar. Schriftliche Arbeiten (Fallbearbeitungen) sind ausschliesslich via das Abgabefenster auf OLAT als eine einzige Datei im pdf-Format, deren Dateinamen sich aus der jeweiligen Matrikelnummer ohne Trennstriche zusammensetzt (fiktives Beispiel: Matrikelnummer «14-704-845» führt zum Dateinamen «14704845.pdf»), bis zum 29. Februar 2024, 23.59 Uhr CET, hochzuladen. Das Abgabefenster ist ab dem 3. Januar 2024 offen und schliesst mit Fristablauf. Auf mehrere Daten verteilte, falsch bezeichnete, verspätet eingereichte, in anderen Dateiformaten als pdf oder auf andere Weise (E-Mail, Post, persönliche Übergabe etc.) zugesandte, übergebene oder hochgeladene Arbeiten gelten als nicht eingereicht und werden nicht korrigiert. Gleiches gilt für Arbeiten von Studierenden, die sich nicht für die Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II eingeschrieben haben. Die formalen Vorgaben gemäss Ziff. II/A der Allgemeinen Hinweise (insbesondere Umfang: 10-12 Seiten plus Verzeichnisse; Schriftgrösse Haupttext: 12; Schriftgrösse Fussnoten: 10; Zeilenabstand Haupttext: 1,5; Zeilenabstand Fussnoten: 1; Rand rechts: 5 cm; fehlerlose Sprache; Eigenständigkeitserklärung; Zitierregeln etc.) sind verbindlich. Die «Allgemeinen Hinweise» sind auf OLAT im Ordner «Allgemeine Hinweise» zugänglich.
Rückgabe Fallbearbeitungen Die Rückgabe der korrigierten und bewerteten Fallbearbeitungen erfolgt in der vorletzten Vorlesungswoche via OLAT.