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Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht (BLaw)
Der Fall kann nur von Studierenden, die das Wahlpflichtmodul «Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II» gebucht haben, schriftlich bearbeitet werden. Er ist für sämtliche Gruppen der Lehrveranstaltung «Übungen im Öffentlichen Recht II» (bzw. «Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II») identisch.
Schriftliche Fallbearbeitung | Der Sachverhalt ist ab 3. Januar 2025 auf OLAT verfügbar. Schriftliche Arbeiten (Fallbearbeitungen) sind ausschliesslich via das Abgabefenster auf OLAT als eine einzige Datei im pdf-Format, deren Dateinamen sich aus der jeweiligen Matrikelnummer ohne Trennstriche zusammensetzt (fiktives Beispiel: Matrikelnummer «14-704-845» führt zum Dateinamen «14704845.pdf»), bis zum 28. Februar 2025, 23.59 Uhr CET, hochzuladen. Das Abgabefenster ist ab dem 3. Januar 2025 offen und schliesst mit Fristablauf. Auf mehrere Daten verteilte, falsch bezeichnete, verspätet eingereichte, in anderen Dateiformaten als pdf oder auf andere Weise (E-Mail, Post, persönliche Übergabe etc.) zugesandte, übergebene oder hochgeladene Arbeiten gelten als nicht eingereicht und werden nicht korrigiert. Gleiches gilt für Arbeiten von Studierenden, die sich nicht für die Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II eingeschrieben haben. Die formalen Vorgaben gemäss Ziff. II/A der Allgemeinen Hinweise (insbesondere Umfang: 10-12 Seiten plus Verzeichnisse; Schriftgrösse Haupttext: 12; Schriftgrösse Fussnoten: 10; Zeilenabstand Haupttext: 1,5; Zeilenabstand Fussnoten: 1; Rand rechts: 5 cm; fehlerlose Sprache; Eigenständigkeitserklärung; Zitierregeln etc.) sind verbindlich. Die «Allgemeinen Hinweise» sind auf OLAT im Ordner «Allgemeine Hinweise» zugänglich. |
Rückgabe Fallbearbeitungen | Die Rückgabe der korrigierten und bewerteten Fallbearbeitungen erfolgt in der vorletzten Vorlesungswoche via OLAT. |
Fallbearbeitungen im Öffentlichen Recht (MLaw)
V-Nr. 1140 | VVZ |
Durchführende Lehrstühle |
Oliver Diggelmann (Gruppe 1) Johannes Reich (Gruppe 2) Giovanni Biaggini (Gruppe 3) |
Inhalt | Stufengerecht handelt es sich um komplexe Fälle aus dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts mit Praxisbezug, die ein vernetztes Denken erfordern (z.B. Zusammenhänge zwischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht oder Europarecht und Landesrecht). |
Anfragefrist | 14. August 2024, 10.00 bis 27. August 2024, 24.00 Uhr |
Platzzuteilung spätestens | 2. September 2024, 22.00 Uhr |
Nachrückfrist | 30. August 2024, 12.00 bis 12. September 2024, 24.00 Uhr |
Stornierungsfrist |
30. August 2024, 12.00 bis 15. September 2024, 24.00 Uhr |
Veröffentlichung Sachverhalt | Die Sachverhalte werden am 18. September 2024, 12.00 Uhr auf OLAT publiziert. |
Abgabefrist |
Die Fallbearbeitungen sind bis 27. November 2024, 23.59 Uhr auf OLAT hochzuladen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Arbeiten frühzeitig hochladen und überprüfen Sie, ob der Upload erfolgreich war. Eine verspätete Abgabe über OLAT ist nicht möglich! |
Rückgabe Fallbearbeitungen | TBC |
Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht (BLaw)
Der Fall kann nur von Studierenden, die das Wahlpflichtmodul «Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II» gebucht haben, schriftlich bearbeitet werden. Er ist für sämtliche Gruppen der Lehrveranstaltung «Übungen im Öffentlichen Recht II» (bzw. «Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II») identisch.
Schriftliche Fallbearbeitung | Der Sachverhalt ist ab 3. Januar 2024 auf OLAT verfügbar. Schriftliche Arbeiten (Fallbearbeitungen) sind ausschliesslich via das Abgabefenster auf OLAT als eine einzige Datei im pdf-Format, deren Dateinamen sich aus der jeweiligen Matrikelnummer ohne Trennstriche zusammensetzt (fiktives Beispiel: Matrikelnummer «14-704-845» führt zum Dateinamen «14704845.pdf»), bis zum 29. Februar 2024, 23.59 Uhr CET, hochzuladen. Das Abgabefenster ist ab dem 3. Januar 2024 offen und schliesst mit Fristablauf. Auf mehrere Daten verteilte, falsch bezeichnete, verspätet eingereichte, in anderen Dateiformaten als pdf oder auf andere Weise (E-Mail, Post, persönliche Übergabe etc.) zugesandte, übergebene oder hochgeladene Arbeiten gelten als nicht eingereicht und werden nicht korrigiert. Gleiches gilt für Arbeiten von Studierenden, die sich nicht für die Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II eingeschrieben haben. Die formalen Vorgaben gemäss Ziff. II/A der Allgemeinen Hinweise (insbesondere Umfang: 10-12 Seiten plus Verzeichnisse; Schriftgrösse Haupttext: 12; Schriftgrösse Fussnoten: 10; Zeilenabstand Haupttext: 1,5; Zeilenabstand Fussnoten: 1; Rand rechts: 5 cm; fehlerlose Sprache; Eigenständigkeitserklärung; Zitierregeln etc.) sind verbindlich. Die «Allgemeinen Hinweise» sind auf OLAT im Ordner «Allgemeine Hinweise» zugänglich. |
Rückgabe Fallbearbeitungen | Die Rückgabe der korrigierten und bewerteten Fallbearbeitungen erfolgt in der vorletzten Vorlesungswoche via OLAT. |