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Institut für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht  Prof. Dr. Regina Kiener

NFP 67 Lebensende

Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 67 "Lebensende"

Startseite des Gesamtprojekts "Lebensende"
Projekt "Regulierung von Entscheidungen am Lebensende in Kliniken und Heimen"

Forschungseinrichtung: Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität Luzern

Zeitraum: 01.10.2012 - 30.09.2015

Projektbeschrieb:

Für Menschen am Lebensende ist es oft schwierig, selbstständig zu entscheiden, wie viele medizinische Leistungen sie in Anspruch nehmen sollen. Dieses Projekt untersucht, wie weit diese Entscheide Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten, Sterbebegleitenden, Heimleitenden oder Krankenkassen überlassen werden dürfen und wie viel staatliche Kontrolle nötig ist.

Hintergrund
Personen, die zusammen mit sterbenden Menschen oder an ihrer Stelle über lebensverlängernde oder lebensverkürzende Massnahmen entscheiden müssen, tragen eine grosse Verantwortung. Das Recht entlastet sie gegenwärtig nicht in dieser Verantwortung, da klare Entscheidungskriterien fehlen. Zugleich sind die im Entscheidungsprozess am Lebensende involvierten Personen vielfältigen Einflussfaktoren (z.B. Kostenanreizen) ausgesetzt. Diese Situation kann dazu führen, dass nicht immer zum Wohl der sterbenden Person entschieden und gehandelt wird.

Ziel
Damit am Lebensende im Interesse der betroffenen Personen gehandelt wird, sind geeignete rechtliche Rahmenbedingungen unabdingbar. Die Einrichtung der Patientenverfügung und die geltenden Strafnormen reichen dafür nicht aus. So stellt sich etwa die Frage, ob Regelungen erforderlich sind, mit denen die Unabhängigkeit sowie die persönliche und fachliche Eignung von Sterbe- und Suizidhelferinnen und -helfern sichergestellt werden. Zudem ist zu fragen, ob rechtlich näher zu definieren ist, welche Ressourcen und Infrastrukturen für lebensverlängernde Massnahmen bereitzustellen sind. Nicht zuletzt ist zu diskutieren, ob und wie Entscheide am Lebensende sowie deren Umsetzung überwacht werden sollen.

Bedeutung
Das Projekt soll aus rechtswissenschaftlicher Perspektive aufzeigen, wie die Menschenrechte auf Leben und Integrität, auf Selbstbestimmung sowie auf Menschenwürde in einem Bereich verwirklicht werden können, in dem autonomes Entscheiden oft nicht mehr möglich ist und die Betroffenen besonderen Schutz benötigen. Das Ziel besteht darin, zugunsten der Politik und Gesellschaft ein praktikables Regulierungsmodell für Sterbe- und Suizidhilfe in medizinischen und sozialen Institutionen zu entwickeln. Damit will das Projekt einen Beitrag zum Schutz von schwerkranken und betagten Menschen leisten und im Interesse der beteiligten Akteure Rechtssicherheit herstellen.

Weiterführende Informationen

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