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Institut für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht  Lehrstuhl Keller

Wissenschaftliches Schreiben

Informationen zum Schreibauftrag und Unterlagen

Auf OLAT finden Sie alle Unterlagen zur Vorlesung und den Übungen sowie Informationen zum Schreibauftrag. https://lms.uzh.ch/auth/RepositoryEntry/17353933622/CourseNode/104272874342186

Auf Moodle können Sie ab dem 01.11.2023 den Schreibauftrag herunterladen und geben ihn bis am 15.11.2023 um 14 Uhr dort ab. https://moodle-app2.let.ethz.ch/course/view.php?id=17602

Gruppeneinteilung und Räume

Vorlesung: 18.09.-02.11.2023

Gruppen Tag und Uhrzeit Raum Dozierende
Gruppen 1-6 Mo, 18:15-19:00 Uhr HAH-E-03 Prof. Helen Keller
Gruppen 7-12 Do, 18:15-19:00 Uhr HAH-E-03 Prof. Helen Keller

Am Montag, 30.10.2023, findet die Vorlesung ausnahmsweise im Raum KOH-B-10 statt.

 

Übungen 30.10./13.11./27.11./11.12.2023

Gruppe

Raum

Gruppenleiter:innen
Ass. / Hilfsass.

Gruppe 1 (Aa-Beq)

KOL-F-109

Tatjana Anicic
Melina Ammann

Gruppe 2 (Ber-Cg)

KOL-F-117

Anita von Matt
Rahel Meier

Gruppe 3 (Ch-Fk)

KOL-F-121

Elias Ritzi
Valeria Bopp 

Gruppe 4 (Fl-Gt)

KOL-G-221

Evin Yesilöz
Flurina Marty

Gruppe 5 (Gu-Iz)

KOL-H-317

Ursina Goop
Thérèse Ettinger

Gruppe 6 (Ja-Kz)

SOD-1-101

Jascha Mattmann
Silvan Künzle

Gruppe 7 (La-Mh)

SOD-1-104

Dominik Loch
Elena Amberg

Gruppe 8 (Mi-Nz)

RAK-E-8 (Hörsaal)

Violetta Sefkow-Werner
Olivia Kölbli

Gruppe 9 (Oa-Rt)

RAI-J-031

Benjamin Baumann
Cora Schaller

Gruppe 10 (Ru-Sn)

KOL-G-204

Lorenz von Arx
Noemi Ammann

Gruppe 11 (So-Uz)

KOL-F-104

Angela Zürni
Zoe Günthardt

Gruppe 12 (Va-Zz)

HAH-F-1

Nina Boss
Paula Giro

Q&A

  1. Ich habe im letzten Jahr das Teilmodul „Wissenschaftliches Schreiben“ bestanden, „Juristische Arbeitstechnik“ aber nicht. Wie muss ich vorgehen, um dieses Jahr das ganze Modul „Juristisches Arbeiten“ zu bestehen?

    Zum Bestehen des Moduls „Juristisches Arbeiten“ müssen (erneut) beide Teilmodule „Wissenschaftliches Schreiben“ und „Juristische Arbeitstechnik“ separat bestanden, d.h. wiederholt werden. Daher müssen alle Leistungsnachweise erneut erbracht werden – beachten Sie auch die jeweilige Anwesenheitspflicht und für den Leistungsnachweis des Teilmoduls „Juristische Arbeitstechnik“ die entsprechenden Hinweise des Lehrstuhls Griffel. Wichtig ist, dass bei zweimaligem Nichtbestehen dieses Assessment-Moduls der definitive Ausschluss vom rechtswissenschaftlichen Studium erfolgt (vgl. § 28 Abs. 1 und 4 und § 33 und § 34 RVO RWF).

     
  2. Wie setzt sich im Teilmodul „Wissenschaftliches Schreiben“ der Leistungsnachweis zusammen?

    Der Leistungsnachweis im „Wissenschaftlichen Schreiben“ ist die „dokumentierte aktive Teilnahme“ (gemäss § 22 Abs. 1 RVO). Es wird mit pass/fail bewertet. Dafür muss man sich auf OLAT in die richtige Gruppe einschreiben, anwesend sein in den Lehrveranstaltungen (Übungen/Vorlesung), sich aktiv am Unterricht und den Gruppendiskussionen beteiligen und beide Leistungsnachweise erbringen: D.h. alle OLAT-Selbsttests fristgerecht lösen und bestehen und den Schreibauftrag fristgerecht abgeben und bestehen.

     
  3. Wie ist die Anwesenheitspflicht ausgestaltet?

    Im Rahmen der „dokumentierten aktiven Teilnahme“ gilt die Anwesenheitspflicht an den entsprechenden Veranstaltungen (Vorlesung und Übungen). Melden Sie sich bei Verhinderung wegen Krankheit o.Ä. in den Übungen bei Ihrem jeweiligen Übungsleiter ab. Falls Sie für Ihre Vorlesung verhindert sind, besuchen sie stattdessen die andere Vorlesung in der entsprechenden Vorlesungswoche.

     
  4. Ich habe während der Vorlesung am Montag Fussball-Training, kann ich die andere Vorlesung am Donnerstag besuchen?

    Sie sind dazu angehalten, die Vorlesung Ihrer Gruppe zu besuchen, damit beide Gruppen etwa gleich gross sind. In Ausnahmefällen können Sie die andere Vorlesungsgruppe besuchen, ohne dass Sie das dem Lehrstuhl melden müssen. Sie müssen sich aber zwingend auf OLAT in der Ihrem Nachnamen nach richtigen Gruppe einzutragen, da dies für die korrekte Gewährung der Leistungsnachweise unabdingbar ist. Die Übungen finden alle zur gleichen Zeit statt und können bzw. dürfen nicht gewechselt werden.

     
  5. Wie ist das Semester aufgebaut?

    In Semesterwochen 1-7 besuchen Sie die fünf Vorlesungen von Prof. Keller in der Ihr zugeteilten Gruppe (vgl. OLAT-Einschreibung, Frage 6). In SW 7-13 finden die Übungen jeweils alle zwei Wochen statt, die Sie ebenfalls in der Ihr zugeteilten Gruppe besuchen. D.h. in SW 7 besuchen Sie sowohl die Vorlesung als auch die Übung. Bis am 15.11.2023 um 14:00 Uhr geben Sie den Schreibauftrag über Moodle ab; am 15.12.2023 um 23:59 Uhr haben sie spätestens alle OLAT-Selbsttests gelöst (vgl. Fragen 7-9).

     
  6. Mein Nachname ist „Dellacorte“, in welche Gruppe muss ich mich auf OLAT eintragen?

    Die Gruppeneinteilung erfolgt nach Nachnamen, d.h. in diesem Fall ist eine Einteilung in Gruppe 3 vorzunehmen („D“). Namenszusätze sind nur unbeachtlich, wenn sie einen Abstand zum restlichen Nachnamen aufweisen. D.h. z.B. bei „von Allmen“ gilt es, sich in Gruppe 1 („A“) einzutragen. Beachten Sie, dass die Eintragung in die richtige Gruppe für die korrekte Gewährung der Leistungsnachweise zwingend ist.

     
  7. Bis wann muss ich die OLAT-Selbsttests bestanden haben und den Schreibauftrag gelöst haben?

    Der Schreibauftrag muss am 15.11.2023 um 14:00 Uhr über Moodle abgegeben werden. Nur fristgerecht und auf diesem Weg eingereichte Aufträge werden korrigiert.
    Die Frist der OLAT-Selbsttests ist der 15.12.2023, 23:59 Uhr. D.h. spätestens dann müssen alle OLAT-Selbsttests gelöst und bestanden sein.
    Wird/Werden eine oder beide Fristen nicht eingehalten, hat dies zur Folge, dass der Leistungsnachweis für das Teilmodul „Wissenschaftliches Schreiben“ nicht erbracht wurde. Somit ist das gesamte Modul „Juristisches Arbeiten“, d.h. „Wissenschaftliches Schreiben“ und „Juristische Arbeitstechnik“, nicht bestanden und alle Leistungsnachweise müssen im folgenden Jahr nochmal erbracht werden (vgl. Frage 1).

     
  8. Wo muss ich den Schreibauftrag abgeben?

    Der Schreibauftrag muss über Moodle eingereicht werden. Benutzen Sie als Einschreibeschlüssel zwingend diejenige Gruppe, in der Sie auf OLAT gemäss Ihrem Nachnamen (vgl. Frage 6) eingetragen sind, so werden Sie auf Moodle automatisch zur richtigen Gruppe weitergeleitet. Es gelten die Vorgaben der Fakultät zu unlauterem Verhalten (vgl. § 30 RVO).
    NB: die Gruppeneinteilung auf OLAT ist für die Korrektur und insofern den Leistungsausweis verbindlich, d.h. dass Sie Ihr Schreibauftrag keinesfalls über eine andere Gruppe einreichen dürfen.

     
  9. Wie muss ich die OLAT-Selbsttests abspeichern, dass sie als bestanden gelten?

    Sie müssen nach dem Ausfüllen die OLAT-Selbsttests richtig abspeichern, d.h. abschliessen, dass sie als bestanden gelten. Die fristgerecht gelösten und bestanden OLAT-Selbsttests bilden Teil des Leistungsausweises (vgl. Frage 2).

     
  10. Ich habe den Schreibauftrag nicht rechtzeitig abgegeben/nicht bestanden. Kann ich dieses Semester das Teilmodul „Wissenschaftliches Schreiben“ trotzdem noch bestehen?

    Nein - im „Wissenschaftlichen Schreiben“ müssen zwingend die OLAT-Selbsttests und der Schreibauftrag fristgerecht gelöst bzw. abgegeben und bestanden werden (vgl. Frage 2). Sie müssen daher im folgenden Jahr alle Leistungsausweise des gesamten Moduls (inkl. „Juristische Arbeitstechnik“) erneut erbringen (vgl. Frage 1). Beachten Sie, dass bei zweimaligem Nichtbestehen dieses Assessment-Moduls der definitive Ausschluss vom rechtswissenschaftlichen Studium erfolgt (vgl. §28 Abs. 1 und 4 und §33 und §34 RVO RWF).

     
  11. An wen soll ich mich mit weiteren Fragen wenden?

    Wenden Sie sich (nur) mit Fragen, die nicht durch dieses Q&A beantwortet werden, an Cora Schaller (cora.schaller@ius.uzh.ch).