Navigation auf uzh.ch

Suche

Institut für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht  Lehrstuhl Diggelmann

Proseminar HS 2023: "Der gute juristische Text"

Veranstaltungsnummer: 0835
Veranstaltungszeit: 9x jeweils am Montag, 16:15 (detaillierter Plan s. unten)
Raum: KAB-G-01
Email: Lehrstuhl Diggelmann

Über das Proseminar

Das Motto der Veranstaltung lautet: „Schreiber*in oder Leser*in… eine*r von beiden muss sich quälen.“ (Originalzitat von Tonio Walter: „Schreiber oder Leser… einer von beiden muss sich quälen.“). Teilnehmende des Proseminars „Der gute juristische Text“ befinden sich im Studium, aber auch danach im Berufsleben, auf beiden Seiten. Wobei das Schreiben in der Regel mehr „Qualen“ verursachen dürfte. In diesem Sinne ist eines der Hauptziele der Veranstaltung, mittels Vermittlung von praxisorientierten Ratschlägen den „Kampf“ beim Schreiben eines lesenswerten Textes zu erleichtern. Denn die Merkmale guten Schreibstils sind weithin zeitlos, und gelten sowohl für juristische Texte als auch Liebesbriefe. Allerdings entwickelt sich unsere Sprache unaufhörlich fort – nicht nur zum Schlechteren – und so verschiebt sich auf dem Feld sprachlichen Stils mancher Akzent.

Das Proseminar knüpft thematisch an das Modul „Juristisches Arbeiten“ im 1. Semester BLaw an. Diesmal, wie erwähnt, mit Schwerpunkt auf die konkreten Fallstricke bei der Erstellung eines juristischen Textes.

Vor jeder Lektion werden kurze exemplarische Texte zur Vorbereitungslektüre vorgestellt, die dann im Plenum analysiert und diskutiert werden. Ein zentrales Element dabei wird der Perspektivenwechsel sein. Dafür konnten wir u.a. Finn Canonica, den langjährigen Chefredaktor des „Magazins“ der Zeitungen Tages-Anzeiger, Berner Zeitung und Basler Zeitung gewinnen. Er kennt als publizistischer Verantwortlicher für juristisch heikle Reportagen beide Seiten bestens. Und der wohl „wortgewaltigste“ Professor an unserer Fakultät, Andreas Kley, wird die „zeitlosen Stilregeln“ vorstellen. In der Übungslektion „Die Themenarbeit“ werden die am häufigsten vorkommenden Fehler in juristischen Abschlussarbeiten thematisiert, so dass die Korrigierenden nicht in einen allzu traurigen Zustand versetzt werden. Denn auch bei diesen gilt: „Stil folgt Form“. Weshalb auch vorgestellt wird, wie man einen aktuellen sozialen oder juristischen Gegenstand zu einem wissenschaftlichen Thema macht, was man vermeiden sollte, um einen Text nicht mit Zitaten zu verunstalten und wie man es generell vermeiden kann, den Fokus auf das Thema respektive die Fragestellung bei der Schaffung eines wissenschaftlichen Textes nicht zu verlieren.

Und „weil Sprache eine Weltbildfunktion hat“ (Tonio Walter), was speziell Ideologen und Ideologinnen wissen, widmen wir eine Vorlesung auch dem Thema, was ein „wissenschaftlicher“ Text ist und was ihn von einer „politischen“ Arbeit unterscheidet – was je nach Kontext und Zielpublikum relevant ist, vor allem wenn die Arbeit, insbesondere die juristische, politische oder soziale Interessen zum Gegenstand hat. So seufzte schon Nietzsches: „Dies hat mir die grösste Mühe gemacht und macht mir noch immerfort die grösste Mühe: einzusehen, dass unsäglich mehr daran liegt, wie die Dinge heissen, als was sie sind.“ Der Titel dieser Lehr- und Diskussionsstunde ist ein wenig provozierend und irreführend, weil er den Eindruck erweckt, dass eine „politische“ Arbeit nicht „wissenschaftlich“ sein kann. Was nicht zutrifft. Für den Fall aber, dass sie sich tatsächlich unterscheiden (oder im Erstellungsstadium „drohen“, dazu zu werden), sollten die wesentlichen Merkmale dafür bekannt sein. Damit nicht - eventuell nur versehentlich aus gutgemeinten Absichten oder zu starker Identifizierung mit dem Forschungsphänomen, oder einfach mangelnder Fokussierung wie zuvor erwähnt - anstelle einer geforderten juristischen wissenschaftlichen Arbeit – in welcher selbstverständlich die persönliche (politische) Meinung durchaus Platz hat - eine „zu politische“ abgegeben wird.

Administratives

Das Seminar wird – vorbehältlich anderer Entwicklungen – als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Studierenden sind verpflichtet, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Die zugehörigen Materialien werden den Studierenden über OLAT jeweils spätestens am Freitag vor der nächsten Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Leistungsnachweis

Der Leistungsnachweis besteht:

a) aus dem Besuch der insgesamt neun Veranstaltungen (vorbehältlich krankheitsbedingter Abwesenheiten oder aus sonstigen wichtigen Gründen; entsprechende Abmeldungen sind jeweils an lst.diggelmann@rwi.uzh.ch zu senden)

b) aus der Abgabe von zwei schriftlichen Arbeiten à je maximal zwei A4-Seiten, Buchstabengrösse max. 12 und min.10; sie können, sofern sie formellen oder materiellen Kriterien nicht genügen, zur Überarbeitung zurückgewiesen werden.

Terminübersicht

V = Vorlesung
B = Besprechung Schreibaufgaben

Nr. Termin Lektion Bemerkungen
V1 18.9.

Stilkunde und Textbauformen

Gastdozent Prof. Andreas Kley
V2 25.9.

Was ist ein „wissenschaftlicher“ Text - und unterscheidet ihn von einer „politischen“ Arbeit?

 
V3 02.10. Wie man einen aktuellen Gegenstand zu einem wissenschaftlichen Thema macht Schreibauftrag für B1 (Fragestellung für politisch o.ä. relevantes Thema); Abgabetermin 22.10.2023
- 09.10. -  
V4 16.10. Journalismus und juristische Fragen: Aus der Praxis eines Chefredaktors Gastdozent
V5 23.10. Wann und wie man zitiert: Anwendung(en) in der Praxis  
B1 30.10. Besprechung Schreibauftrag von V3  
V6 06.11. Die Disposition als Grundlage der (juristischen) Themenarbeit Schreibauftrag für B2 (Dispo i.V.m. ausgewähltem Thema von Schreibauftrag B1 erstellen); Abgabetermin 12.11.2023
V7 13.11. „Stil“ in juristischen und literarischen Texten aus Verlegerperspektive Gastdozierende
B2 13.11. Besprechung Schreibauftrag von V6